Von wegen "von Verfassungs wegen"!

Murksdeutsch von Gerichts wegen:
»Es begegnet von Verfassungs wegen allerdings keinen Bedenken […].« (BVerfG, Beschluss v. 26.06.1990, Az. 1 BvR 1165/89, → www.telemedicus.info/urteile/190-1-BvR-116589.html)
Von Sprachbildungs wegen müssten manche Juristen, und seien sie höchstpositioniert, links und rechts abgewatscht werden; dies ist aber von Rechts wie auch von Erbarmungs und Menschenwürdes wegen zu unterlassen.

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