Sammlung von Telekommunikationsdaten in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig

clipped from www.zeit.de
Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung war das letzte des Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe. Das Gesetz wahrt aus ihrer Sicht nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter die mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist.

Keine Kommentare: