Das Wort "Rasse" soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden

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Unesco
"Statement on race"
die Vorstellung, es gebe unterschiedliche Menschenrassen, nur für eines gut ist: Verfolgung bis hin zum Genozid.
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Heute spielt die Bezeichnung „Rasse“ in der Biologie noch kaum eine Rolle, sie ist weitgehend der Bezeichnung „Unterart“ gewichen; die einzige Ausnahme bildet die Zuchtlehre. Darin wird er zur infrasubspezifischen Klassifikation von Haustieren verwendet, die eine Sonderstellung in der biologischen Systematik einnehmen und in ihrer Gesamtheit zu einer Unterart der jeweiligen Stammart zusammengefasst werden. In aktueller Literatur tauchen „Rassen“ kaum noch auf, und wenn doch, dann fälschlicherweise als Synonym für Unterart oder Varietät, oder sie bezeichnen mehr oder weniger willkürliche Zusammenfassungen phänotypisch ähnlicher Individuen einer Art deren taxonomischer Rang unklar ist, bzw. Populationen und Teilpopulationen ohne eigenen taxonomischen Rang.
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Eine "wissenschaftliche" Darstellung menschlicher Rassen aus dem 19. Jahrhundert.
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat (…) benachteiligt oder bevorzugt werden“, so heißt es in Artikel 3.des Grundgesetzes. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, das Wort „Rasse“ aus dem Gesetzestext herauszustreichen. Mit der jetzt gültigen Formulierung werde unterstellt, dass es grundsätzlich menschliche Rassen gibt. Anstatt Menschen einer „Rasse“ zuzuordnen, sollte das Grundgesetz "rassistische Benachteiligung oder Bevorzugung" verurteilen. Andere europäische Staaten wie Finnland, Schweden und Österreich hätten den Begriff „Rasse“ aus ihren Gesetzestexten entfernt, argumentiert das Institut in einem Positionspapier.
Quelle: http://www.wdr5.de/sendungen/tagesgespraech/s/d/14.04.2010-09.20.html

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